Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Erbrecht Gernot Frietzsche, geb. am 05.01.1966 in Frankfurt am Main hat sich seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit auf Arbeitsrecht und Erbrecht kontinuierlich spezialisiert.
Er ist Gründer der Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Erbrecht, die Standorte in Darmstadt und Rodgau unterhält. Er vertritt Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie Privatleute aus den umliegenden Städten Rödermark, Dietzenbach, Heusenstamm, Seligenstadt etc.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er für die IHK Rhein-Neckar als Referent für Arbeitsrecht im Rahmen der Ausbildung zum/zur Personalkaufmann(-frau) tätig und veranstaltet im kleinen Kreis „am runden Tisch“ Fachgespräche für Arbeitgeber, um in einem Umfang von 3-4 Stunden alltägliche arbeitsrechtliche Probleme anzusprechen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Zudem veröffentlicht er Fachartikel im Arbeitsrecht und hält Fachvorträge.
Fortbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Gernot Frietzsche, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht vertrete und berate ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht gleichermaßen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber sowie leitende Angestellte und Geschäftsführer/Vorstände von Unternehmen.
Ganz bewusst bin ich sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig, weil ich damit die „Denkweise beider Seiten kenne“ und ich mich im konkreten Fall in die Gedankengänge der Gegenseite hineinversetzen und deren Schritte antizipieren kann. Diese Erfahrung kommt Ihnen in Ihrem konkreten Fall zugute und sichert Ihre optimale Interessenvertretung. Näheres zu meinen Tätigkeitschwerpunkten erfahren Sie unter Arbeitsrecht und auch unter www.arbeitsrecht-darmstadt.com.
Im Erbrecht bin ich als Fachanwalt für Erbrecht sowohl beratend als auch gerichtlich umfassend tätig.
In Erbprozessen vertrete ich häufig die Interessen von Pflichtteilsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche oder von Erben/Miterben bei der Abwehr dieser Ansprüche. Auch Fragen rund um die Erbengemeinschaft sowie deren Auseinandersetzung bilden meine täglichen Schwerpunkte in gleicher Weise wie die Interessenvertretung in Erbscheinerteilungsverfahren vor dem Nachlassgericht.
Ich bin behilflich bei der strukturierten Abfassung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen, insbesondere bei komplizierten Familienverhältnissen und damit einhergehenden diffizilen erbrechtlichen Fragen.
Weiterhin übernehme ich Testamentsvollstreckungen, Nachlassverwaltungen sowie Nachlasspflegschaften. Näheres zu meinen Tätigkeitschwerpunkten erfahren Sie unter Erbrecht und auch unter:
www.erbrecht-darmstadt.deWir halten den Austausch mit versierten Kollegen für wichtig und suchen daher auch die fachliche Diskussion. Deswegen sind wir Mitglied in diversen Fachgremien, um neue Entwicklungen im Arbeitsrecht und Erbrecht im Kollegenkreis zu diskutieren und auszutauschen.